Aufbieten der ZSO

Bewältigung von Katastrophen und Notlagen im Zivilschutz

Für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen sind grundsätzlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Das Kommando der ZSO Albis wird bei Grossalarm der Feuerwehren im Bezirk automatisch über Pagermeldung aufgeboten.

Aufgebotskompetenz:

  •  Gemeinderat oder Gemeindeführungsorgan
  •  Feuerwehrkommandant oder Schadenplatzkommandant

Das Kommando der ZSO Albis kann jederzeit über die Einsatzleitzentrale Zürich aufgeboten werden.
 

Dienst für die Gemeinschaft

Einsätze des Zivilschutzes zu Gunsten der Gemeinschaft (also Gemeinschaftseinsätze, die keine Notfalleinsätze sind) sind Dienstleistungen von Schutzdienstpflichtigen, bei denen Leistungen für Dritte, z.B. für Behörden, Amtsstellen, Organisationen, Vereine oder Aussteller, erbracht werden. 

Gesuche für Gemeinschaftseinsätze bei Grossanlässen sind mindestens zwölf Monate im Voraus, beim Kommando der ZSO Albis einzureichen. Die Sicherheitskommission des Sicherheiszweckverbandes Albis entscheidet dann über die Gesuche. Die Bewilligung wird durch das Kantonale Amt erteilt. 
Reicht eine Gemeinschaft ein Gesuch für einen Einsatz der ZSO Albis ein verpflichtet sie sich, die Kosten vollumfänglich zu übernehmen. Kosten für Einsätze der ZSO Albis an Übungsobjekten im Rahmen einer fachtechnischen Ausbildung können teilweise oder ganz erlassen werden. 

Leistungen für Dritte können erbracht werden, wenn 

  • die Gesuchsteller oder Gesuchstellerinnen ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln nicht bewältigen können; 
  • der Gemeinschaftseinsatz mit dem Zweck und den Aufgaben des Zivilschutzes übereinstimmt und der Anwendung des in der Ausbildung erworbenen Wissens und Könnens dient; 
  • der Gemeinschaftseinsatz private Unternehmen nicht übermässig konkurrenziert; 
  • und das unterstützte Vorhaben nicht dem Ziel der Geldmittelbeschaffung dient. 

Für weitere Fragen wenden Sie sich an das Kommando der ZSO Albis.